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   VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088   

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VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088 (https://dejure.org/2022,20626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088 (https://dejure.org/2022,20626)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 22 ZB 21.3088 (https://dejure.org/2022,20626)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 - juris Rn. 31 f. m.w.N.).

    Inwieweit die behauptete "irrige Annahme" des Klägers im Hinblick auf seine Verantwortlichkeit zur Veranlassung der Maßnahmen einen Aspekt darstellt, der bei der Ermessensausübung zur Kostenfestsetzung berücksichtigt werden kann - sodass überhaupt ein Fall des "Nachschiebens" vorliegen würde (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46/12 - juris Rn. 21) -, darf offenbleiben.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088
    Der Kläger hätte unter dem Gesichtspunkt seines Rechts auf ein faires Verfahren (BVerfG, B.v. 18.1.2000 - 1 BvR 321/96 - juris) aber die Möglichkeit bekommen müssen, seiner Äußerungsoption nachzukommen, wofür Voraussetzung sei, dass er davon bzw. vom Sachverhalt Kenntnis erlange.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. dazu zusammenfassend m.w.N. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088
    Beweispflichtig für die ordnungsgemäße Unterrichtung sei der Anhörungsverpflichtete; ein Nachweis für den Zugang des Anhörungsschreibens sei nicht erfolgt; bei fehlender Erwiderung müsse "das Gericht" (Anm.: gemeint wohl die anhörende Behörde) sich Gewissheit darüber verschaffen, dass das Anhörungsschreiben zugegangen sei (BSG, U.v. 21.6.2020 - B 4 RA 71/99 R - juris zu § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG).
  • VG Köln, 06.03.2024 - 12 L 2601/23

    Anhörung Heilung Bestimmtheit Inhaltsadressat Ausreisefrist Ermessen

    vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 05.02.2019 - 1 A 3.18 -, juris Rn. 23; vom 12.12.2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschluss vom 24.11.2023 - 1 LA 271/22 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschlüsse vom 13.04.2023 - 2 B 1253/22 -, juris Rn. 28 und vom 06.07.2022 - 6 A 2255/21 -, juris Rn. 12 f.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 03.08.2022 - 9 Cs 22.1573 -, juris Rn. 15, vom 28.07.2022 - 22 ZB 21.3088 -, juris Rn. 19 f. und vom 01.10.2021 - 11 CS 21.2129 -, juris Rn. 13.
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